Schääl Sick

Mittwoch, 9. Dezember 2009

DIN 32975

Endlich, endlich hat sie das Licht der Welt erblickt: Die DIN-Norm 32975 mit dem umständlichen Namen " Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung". Formerly known unter dem Arbeitstitel "Kontraste-DIN".
Wer es sich leisten will, kann das Dokument hier kostenpflichtig bestellen (kostenlos ist ein Blick ins Inhaltsverzeichnis). Eine kleine Zusammenfassug der wesentlichen Aussagen der Norm steht in der aktuelen "Gegenwart" und ist online derzeit unter diesem Link zu lesen, später dann wohl hier.

Mit einem gewissen Stolze-Eltern-Gefühl erfüllt mich das schon. Auch wenn ich sicher nicht diejenige war, die am meisten dazu beigetragen hat, ist dieses Werk auch irgendwie mein "Baby". Möge es groß und stark werden.

Disclaimer: Nein, ich kann nichts für die Preispolitik des DIN und nein, die Autorinnen und Autoren von Normen verdienen absolut nichts daran, im Gegenteil, sie oder diejenigen, von denen sie entsandt werden, müssen gründsätzlich dafür bezahlen, an der Normung teilzunehmen.

Donnerstag, 26. November 2009

Durchblick im Drogeriemarkt

einkaufswagen mit montierter lupe

Das ist doch wirklich mal klasse: Die DM-Drogeriemärkte haben neuerdings Einkaufswagen mit einer fest installierten Lupe! So können Leute mit schwachen Augen die klitzekleinen Inhaltsangaben auf den Shampooflaschen und Cremedöschen lesen....

Hier steht die Meldung.

Klar, ich hab meine Lupe eh immer dabei, es ist mehr für die vielen Leute, die (noch) nicht "richtig" sehbehindert sind... aber ich finde die Idee sehr nützlich und es erzeugt irgendwie das Gefühl, willkommen zu sein. Gutes Zielgruppenmarketing, würd ich sagen.

Jetzt muss man nur noch die Kosmetikhersteller davon überzeugen, dass lindgrüne Schrift auf einer cremefarbenen Flasche keine soo gute Idee ist. Schlechte Kontraste sind oft problematischer als kleine Schrift.

Donnerstag, 12. November 2009

Ein neues Vorlesegerät....

Ich wusste bisher gar nicht, dass Intel noch was anderes macht als Chips. Hier ist die Werbung für ein neues Scan- und Vorlese-Gerät, das auf den ersten Blick recht spannend aussieht:

Intel Reader
(Video angucken, mit Ton)

Hauptfunktion scheint zu sein, dass man Geschriebenes abfotografieren / scannen und sich dann sowohl optisch als auch akustisch vorlesen lassen kann. Kurz ist auch zu sehen, dass das Gerät wohl auch MP3s (Hörbücher etc.) abspielt.
Fragen, die sich mir noch stellen:
  • Wie gut ist die Scanfunktion? Schafft man es mit so ner Kleinkamera wirklich, eine ganze Buchseite zufriedenstellend zu scannen? (Es wird auch ein Aufsatzgerät zum Buchscannen gezeigt).
  • Ist es möglich, Dateien aus anderen Quellen (Word, PDF) aufzuspielen und vorlesen zu lassen?

Montag, 8. Dezember 2008

Barrierefreie Vereidigung

Hier eine kleine Anekdote aus meinem Leben, darüber, an was für Stellen man manchmal auf ungeahnte Barrieren stößt.

Bei einem deutschen Landgericht leistete ich meinen Referendardienst ab, und da man das damals (ist das heute noch so?) als "Beamtin auf Widerruf" machte, musste auch ein Eid auf die Verfassung abgelegt werden.

Das Landgericht hatte kurz zuvor entschieden, von Gruppenvereidigungen (im Chor Formel nachsprechen....) abzusehen und statt dessen alle einzeln zu vereidigen.

Hier nimmt die Zeremonie also ihren Lauf:
Wir werden zu je drei Personen ins Amtszimmer gebeten. Jede Kandidatin bekommt die eigene Vereidigungsurkunde in die Hand gedrückt. Ich nehme die Urkunde in die linke hand und zücke mit der rechten die Leselupe, bereit zum Vorlesen.
Da sagt der Vereidigungsbeamte (gibt es diese Amtsbezeichnung?): "Und jetzt heben Sie bitte die rechte Hand...."

...

Es entspinnt sich eine Diskussion, in welcher der Beamte darauf beharrt, dass für die Vereidigung eine gehobene Hand unerlässlich sei, der Gebrauch der Lupe mit der Rechten also nicht zu einer gültigen Veeidigung führen würde. Das Problem bereitet ihm einiges Kopfzerbrechen.

Nach einigem Hin und Her beschließt er jedoch, in meinem Fall ausnahmsweise zur alten Methode zurückzukehren. Ich muss also nichts mehr in die Hände nehmen, statt dessen wird mir die Eidesformel etappenweise vorgesprochen und ich spreche sie nach - natürlich mit erhobhener rechter Hand.

So wurde ich doch noch eine gute Staatsdienerin.

Ich habe den Beamten dnn auch nicht mehr gefragt, was er denn im Falle eines Körperbehinderten machen würde, dem die rechte Hand fehlt oder der sie nicht heben kann....

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Noch ein paar Links dazu
http://www.kontraste.dbsv. org http://www.jungewelt.d e/2010/01-20/018.php http: //nullbarriere.de/din32975 .htm
blindine - 20. Jan, 14:43
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blindine - 16. Dez, 09:02
DIN 32975
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blindine - 9. Dez, 09:24

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