Montag, 8. Dezember 2008

Barrierefreie Vereidigung

Hier eine kleine Anekdote aus meinem Leben, darüber, an was für Stellen man manchmal auf ungeahnte Barrieren stößt.

Bei einem deutschen Landgericht leistete ich meinen Referendardienst ab, und da man das damals (ist das heute noch so?) als "Beamtin auf Widerruf" machte, musste auch ein Eid auf die Verfassung abgelegt werden.

Das Landgericht hatte kurz zuvor entschieden, von Gruppenvereidigungen (im Chor Formel nachsprechen....) abzusehen und statt dessen alle einzeln zu vereidigen.

Hier nimmt die Zeremonie also ihren Lauf:
Wir werden zu je drei Personen ins Amtszimmer gebeten. Jede Kandidatin bekommt die eigene Vereidigungsurkunde in die Hand gedrückt. Ich nehme die Urkunde in die linke hand und zücke mit der rechten die Leselupe, bereit zum Vorlesen.
Da sagt der Vereidigungsbeamte (gibt es diese Amtsbezeichnung?): "Und jetzt heben Sie bitte die rechte Hand...."

...

Es entspinnt sich eine Diskussion, in welcher der Beamte darauf beharrt, dass für die Vereidigung eine gehobene Hand unerlässlich sei, der Gebrauch der Lupe mit der Rechten also nicht zu einer gültigen Veeidigung führen würde. Das Problem bereitet ihm einiges Kopfzerbrechen.

Nach einigem Hin und Her beschließt er jedoch, in meinem Fall ausnahmsweise zur alten Methode zurückzukehren. Ich muss also nichts mehr in die Hände nehmen, statt dessen wird mir die Eidesformel etappenweise vorgesprochen und ich spreche sie nach - natürlich mit erhobhener rechter Hand.

So wurde ich doch noch eine gute Staatsdienerin.

Ich habe den Beamten dnn auch nicht mehr gefragt, was er denn im Falle eines Körperbehinderten machen würde, dem die rechte Hand fehlt oder der sie nicht heben kann....

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